Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
- Diese Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der Firma Gütersloher Motorencenter GmbH sind Bestandteil aller unserer Angebote. Nimmt der Kunde unser Angebot an, kommt der Vertrag ausschließlich auf der Basis dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen zustande, die dann auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit diesem Kunden gelten.
- Abweichende Geschäfts- und Verkaufsbedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für uns unverbindlich und zwar auch dann, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
- Verbraucher im Sinne dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Unternehmer im Sinne dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Kunde im Sinne dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.
§ 2 Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind - sofern nicht ein Vertragsabschluss über eine Internet-Verkaufsplattform, z. B. EBay erfolgt - hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Lieferungsbedingungen bis zu unserer schriftlichen Bestätigung eines Kundenauftrags freibleibend, sofern wir unsere Angebote nicht anders kennzeichnen. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.
- Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Einer Rückbestätigung bedarf es nicht. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang ausdrücklich anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Wir sind nicht verpflichtet, Bestellungen, die auf elektronischem Wege vorgenommen werden, zu beantworten und/oder anzunehmen und Erklärung hierzu abzugeben.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung durch den Zulieferer nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Der Selbstlieferungsvorbehalt gilt nicht für Angebote auf Internet-Verkaufsplattformen, z. B. EBay.
§ 3 Vergütung
- Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich ab Lager Verl zuzüglich Verpackung und Transporte in Höhe einer Versandkostenpauschale in Höhe von bis zu € 120,00 Euro, soweit nicht eine andere Vereinbarung (z. B. im Rahmen eines eBay-Sofort-Kaufs) getroffen ist. Die Geltendmachung weiterer Versandkosten gegen Nachweis bleibt vorbehalten. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 40,00 beträgt, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Erfolgt die Zahlung durch den Kunden nicht im Wege der Vorkasse, ist, soweit eine andere Zahlungsweise nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, die Vergütung per Nachnahme zu entrichten. - Alle Rechnungen sind, soweit nicht Zahlung per Vorkasse oder per Nachnahme erfolgt, innerhalb 10 Tagen netto Kasse ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne gesonderte Mahnung in Zahlungsverzug, spätestens jedoch nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsstellung.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld mindestens in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld mindestens in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. - Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung gegen unseren Vergütungsanspruch nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückhaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Geschäften mit Unternehmern mit der Übergabe an den Kunden, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt auch für jeden Fall der Abholung von Ware jedweder Art vom Kunden durch uns oder durch von uns beauftragte Dritte. Die Gefahr bleibt beim Kunden auch bei Rücklieferung von Ware jedweder Art durch den Kunden an uns. Der Übergabe an den Kunden steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
- Für unsere Lieferungen bei Geschäften mit Unternehmern ist die Verladestelle Erfüllungsort. Sofern wir die Besorgung des Versandes der Ware für den Kunden übernehmen, schließen wir mit dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstalt einen Vertrag lediglich im Namen des Kunden ab. Eine Haftung für Angaben über Frachten und sonstige Versandkosten sowie für die Auswahl des Transportmittels ist unbeschadet von vorstehender Ziff. 1 nach Maßgabe der nachstehenden Haftungsbegrenzung ausgeschlossen. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware zu versichern.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns gegenüber einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 3) und 4) dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiteräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung für uns ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware gegen Diebstahl, Feuer usw. zu versichern. Ansprüche des Kunden gegen die Versicherungsgesellschaft aus Anlass eines Schadenfalles werden hiermit bereits an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
§ 6 Haftung / Gewährleistung
- Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. - Unternehmer sind zur Untersuchung der Kaufsache sofort nach Erhalt gemäß § 377 HGB verpflichtet. Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die rechtzeitige Mängelrüge.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben oder bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. - Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.
- Für Verbraucher beträgt die Gewährleistung zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
- Bei gebrauchten sowie teilinstandgesetzten Sachen sowie AT-Teilen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, der Kunde ist Unternehmer. In diesem Falle ist eine Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen. Zeigt der Verbraucher den Mangel nicht rechtzeitig an, ist die Gewährleistung im jedem Falle ausgeschlossen. Der Kunde ist bei rechtzeitiger Anzeige des Mangels verpflichtet, uns unabhängig seiner eigenen Verpflichtung zum Nachweis des Mangels, die Ware zur Überprüfung an unserem Geschäftssitz zur Verfügung zu stellen.
- Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben eine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Mündliche Erklärungen Dritter, auch Angestellter unserer Unternehmung, sind für die Beschaffenheit der Ware irrelevant.
- Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, es sei denn, dass mit dem Kunden individuell etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Herstellergarantien bleiben hier von unberührt.
- Gegenüber unserem Lieferanten können wir Ersatz derjenigen Aufwendigen verlangen, die wir im Verhältnis zum Endkunden zu tragen haben, soweit die an uns gelieferte Ware mangelhaft ist. Eine Pflicht zur Untersuchung gemäß § 377 HGB zur Wahrung unserer Rückgriffsrechte gemäß § 478 Abs. 2 BGB besteht gegenüber unserem Lieferanten nicht.
- Soweit wir als Lieferant anzusehen sind, wird unsere Haftung gemäß § 478 BGB mit der Maßgabe ausgeschlossen, dass wir nicht auf Schadenersatz, sondern nur auf Nacherfüllung haften, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder bei Beschädigung von Leib, Leben oder Gesundheit.
- Für das Rücknahmeverfahren von Altteilen gelten unsere gesonderten Bedingungen „Altteile“.
§7 Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. - Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
- Schadensersatzansprüche des Kunden, der als Unternehmer handelt, wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist sowie im Falle uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 8 Pauschalierter Schadenersatz
- Sofern der Kunde uns gegenüber auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung haftet, sind wir berechtigt, 25% des Rechnungsbetrages zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer als entgangenen Gewinn geltend zu machen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche wird dadurch nicht ausgeschlossen. Im Falle des Abschlusses eines Werktages behalten wir den Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung abzüglich ersparter Gewinn in Höhe von maximal 5% des gesamten Werklohnes.
Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis eines geringeren Schadens nachgelassen.
§ 9 Schlußbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Schriftform.

